Carsten Krebs von Querdenken 775 hat sich die letzten 5 Jahre mit der Befreiung der GEZ (aktuell nennt man es Beitrag) beschäftigt. Der Weg und die Erfahrungen wird hier kurz aufgeführt:
Im Rahmen eines Kontowechsels wird die Einzugsermächtigung des Beitragsservice entzogen.
Beim SWR (Rundfunkanstalt BW) wird ein Antrag auf Befreiung aus Gewissengründen gestellt.
Der Antrag auf Befreiung aus Gewissengründe wird vom SWR abgelehnt. Am Verwaltungsgericht in Freiburg wird gegen den SWR Klage eingereicht.
Wegen eindeutiger Rechtslage wurde zuerst keine mündliche Verhandlung gewährt. Schriftlich wurde ein Urteil zugesandt. Darauf wird Einspruch erhoben und das Urteil wieder zurück genommen. Eine mündliche Verhandlung wird eingefordert.
Nach dem Einspruch wird für den 16.09.2020 ein Termin in der Außenstelle in Freiburg gewährt. In dem Termin wurde nochmal ausdrücklich die schlechte Qualität und einseitige Berichterstattung während der Coronazeit beleuchtet. Auch die fehlerhafte Berichterstattung über die Querdenken Demos wurde aufgezeigt und das diese Art und Weise der Berichterstattung nicht mehr neutral ist und der Wissensbildung dient.
Bei Rundfunkfrei gibt es viele Ansätze, dass jeder selber gegen die GEZ aktiv werden kann. Alle die ebenfalls mit der aktuellen Medienberichtserstattung nicht mehr einverstanden ist, sollte sein Gewissen bereinigen und sich überlegen, wie der Gewissenkonflikt gelöst werden kann. Nichts zu tun ist dann keine Lösung mehr: https://www.rundfunk-frei.de/
GEZ - Urteil über die Medien. Auch die Berichterstattung während der Coronazeit scheint für das Freiburger Verwaltungsgericht kein Problem darzustellen. Jetzt ist es an der Zeit, dass das Volk ein Urteil spricht und viele nun ihre Meinung den Medien mitteilen. Beispiele zum Aktiv werden gibt es viele.....
GEZ-Urteil (pdf)
HerunterladenCopyright © 2023 QUERDENKEN (775) - Wir für die Grundrechte – Alle Rechte vorbehalten.